Info für unsere Kunden
Im Interesse der Verkehrssicherheit und zum Schutze des Fahrpersonals sind wir verpflichtet, besonders auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Ruhe- und Schichtzeiten zu achten und hinzuweisen.
Nach der hierfür einschlägigen EG-Verordnung darf ein Omnibusfahrer
täglich 9 Stunden und 2x wöchentlich 10 Stunden lenken.
Beim Einsatz eines Fahrers ist im Höchstfall eine Schichtzeitvon 15 Stunden zulässig.
Bei der Besetzung des Fahrzeugs mit zwei Fahrern kann diese Zeit auf
21 Stunden ausgedehnt werden.
Da wir uns an den genannten Zeiten zu orientieren haben, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es nicht möglich ist, im Nachhinein eine Fahrt über das gesetzlich zulässige Maß hinaus zu verlängern. Eine bei einer Kontrolle festgestellte Zeitüberschreitung kann auch für Sie Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Es kann unter Umständen dazu führen, dass das Weiterfahren untersagt wird.
Wir empfehlen Ihnen daher, bei Ihrer Planung und Auftragserteilung darauf zu achten, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet ist und bitten Sie, wenn Zeitüberschreitungen absehbar oder wahrscheinlich sind, uns im voraus zu informieren, damit wir bereits bei der Angebotserstellung und Disposition den Einsatz eines zweiten Fahrers vorsehen können.